Du willst den Drohnenführerschein online machen? Eine prima Idee. Doch wie geht das? Was kostet das? Für welche Drohnen brauchst du überhaupt einen Führerschein? Alle Antworten darauf findest du in diesem Beitrag.
Der 1. Januar 2021 änderte für Drohnenflieger einiges, greift seit jenem Tag doch die neue EU-Drohnenverordnung. Für manche Drohnen macht diese sogar einen „Führerschein“ notwendig für den du eine Prüfung ablegen musst.
Drohnenführerschein A1, A2 und A3
Führerschein? Ja, du hast richtig gelesen. Wie beim Auto gibt es verschiedene Klassen. In der „offen Kategorie“ – Drohnen unter 25 kg, die maximal 120 Meter hoch fliegen und keine gefährlichen Güter transportieren – sind es diese drei:
Der Drohnenführerschein A1
umfasst privat gebaut Drohnen (unter 250 g) sowie die Drohnenklassen C0 (unter 250 g) und C1 (über 250 Gramm und unter 900 Gramm). Für privat gebaute und C0-Drohnen bis 250g ist weder ein Führerschein noch eine Registrierung nötig, zumindest wenn keine Kamera an Bord ist. Es wird allerdings empfohlen, das vom Luftfahrtbundesamt kostenlos zur Verfügung gestellte Lehrmaterial durchzugehen, um die Grundlagen zu kennen.
Drohnen der Klasse C1 verlangen dagegen nach dem Drohnenführerschein A1/A3 bzw. „EU Kompetenznachweis A1/A3“. Außerdem ist eine Registrierung der Drohne Pflicht.
Drohnen unter 250 Gramm sind z.B.:
Der Drohnenführerschein A2
bzw. das „EU Fernpilotenzeugnis A2“ gilt für Drohnen bis 25kg und wenn kein Mindestabstand gewährleistet werden kann. Außerdem musst du die Drohne wieder bei den Behörden registrieren.
Du darfst mit einem geringeren Abstand zu unbeteiligten Personen fliegen.
Der Drohnenführerschein A3
gilt für Drohnen der Klassen C2 (zwischen 900g und 4 kg), C3 und C4 (jeweils unter 25 kg) sowie privat gebaute Drohnen bis 25 kg. Für diese reicht wieder der kleine Drohnenführerschein A1/A3.
Die Subkategorie A3 ist die Kategorie in der du die größten Abstände einhalten musst.
Drohnenführerschein Online-Kurse bei diesen Anbietern
Den „kleinen“ oder „einfachen Drohnenführerschein“ (A1/A3) kannst du für 25 Euro direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) machen. Dieser gilt wieder als Voraussetzung für den Drohnenführerschein A2. Anbieter für diesen sind zum Beispiel:
copteruni.de*
erhebt für seinen Onlinekurs samt Prüfung, persönlichen Support und lebenslangen Zugriff 299 Euro. Dafür erhältst du eine praxisorientierte Vorbereitung auf deine Prüfung mittels gut strukturierter Video-Lektionen, in denen dir ein Personal Coach alles Wichtige zu den Themen Luftrecht, Meteorologie, Flugbetrieb und mehr erklärt. Auch die Prüfung legst du bequem online ab, sodass du gerüstet bist für deine künftigen Drohnenabenteuer!
In einer abgespeckten Gratisversion kannst du zudem den kleinen Drohnenführerschein kostenlos machen.
Das Mindestalter beträgt sowohl in der “offenen” als auch in der “speziellen” Kategorie 16 Jahre. Ausnahmen stellen Drohnen dar, die als “Spielzeug” (Klasse C0) gelten oder selbst hergestellt wurden (weniger als 250g). Dafür gibt es keine Altersbeschränkung.
Außerdem fällt die Altersbeschränkung bei schwereren Drohnen weg, wenn sie von der minderjährigen Person unter Aufsicht eines Erwachsenen (über 16 Jahre) bedient wird, der über eine gültige Lizenz verfügt.
Sowohl der EU-Kompetenznachweis als auch das Fernpilotenzeugnis sind 5 Jahre gültig. Danach musst du erneut Prüfungen oder Auffrischungskurse besuchen.
Lt. Luftfahrtbundesamt war es bisher möglich, dass Piloten aus der bemannten Luftfahrt (also Flugzeuge) auch gleichzeitig das Recht hatten, Drohnen zu steuern. Dafür mussten sie sich lediglich mit den gesetzlichen Anforderungen an Drohnenflüge auseinandersetzen. Mit der neuen EU-Drohnenverordnung ist das leider Geschichte. Auch das Umschreiben bzw. das Erweitern der normalen Pilotenlizenz auf einen EU-Kompetenznachweis ist nicht möglich.
Anders gesagt: Die EU-Drohnenverordnung ist in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig. Darüber hinaus in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz, sobald die Verordnung in diesen Ländern in Kraft gesetzt wurde. Bisher hat das allerdings nur Norwegen getan.
Gar nichts. Es gelten dieselben Regeln und Pflichten wie bei privat betriebenen Drohnen.
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