Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Besonders Youtuber, Instagrammer und Hobbyfotografen nutzen sie gern für spektakuläre Luftaufnahmen. Aber es gibt einige Regeln zu beachten, wenn du auch mit dem Gedanken spielst, dir eine Drohne zu kaufen und sie steigen zu lassen. Gerade mit dem Stichtag 01. Januar 2021 wurden die EU-Regelungen für den Drohnenbetrieb noch einmal verschärft.
Die wichtigste Frage vorweg: Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen? Dafür gibt es klare Bestimmungen, um Kollissionen und Unfälle zu vermeiden.
Regeln und Vorschriften für den Betrieb deiner Drohne
Laut des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (kurz: BMVI), dürfen handelsübliche Drohnen und andere Flugobjekte (z.B. Modellflugzeuge) der offenen* Kategorie in Deutschland nur in Sichtweite geflogen werden. Eine wichtige Info, denn moderne Drohnen wie die DJI Mavic Pro Platinum Fly haben eine maximale Reichweite von 7 Kilometern oder mehr und können bis ca. 5000 Meter über dem Meeresspegel hochsteigen. Da ist nicht mehr viel mit Sichtweite.
Um gesetzeskonform mit deiner Drohne unterwegs zu sein, solltest du das deswegen unter keinen Umständen ausreizen. Seit dem Jahreswechsel 2020/2021 gilt, dass Drohnen im Sichtweitenbereich nur bis maximal 120 Meter Höhe (bei Gewicht von unter 25 kg) von dir betrieben werden dürfen. Bisher waren es nur 100 Meter, hier wurde also ein klein wenig mehr Spielraum gegeben.
Ein generelles Flugverbot für Drohnen beginnt schon da, wo Menschen wohnen, und hört auf, wo staatliche Institutionen angesiedelt sind. Konkret sind das:
- Wohngrundstücke
- Menschenansammlungen
- Hauptverkehrswege
- Naturschutzgebiete
- Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
- Industrieanlagen
- Kontrollzonen von Flugplätzen/Flughäfen
- Verfassungsorgane, Bundes- oder Landesbehörden
Bei Wohngrundstücken ist es so, dass eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers notwendig ist. Nur wenn deine Drohne unter 250 Gramm wiegt und mit keiner Kamera ausgestattet ist, darfst du ohne Genehmigung drüberfliegen. Verständlich, denn das sichert den Datenschutz und die Privatsphäre der Anwohner. Also einfach mal über den Garten des unliebsamen Nachbarn fliegen und “nachschauen”, was dieser so treibt, ist nicht drin.
Registrierungspflicht und “Drohnen-Führerschein”
Drohnen über und unter 250 Gramm Gewicht sind laut der neuen Regelungen registrierungspflichtig, wenn sie mit einer Kamera oder einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind. Um die Registrierung des Gerätes und um die Anbringung der Registriernummer auf deiner Drohne musst du dich selbst kümmern.
Interessant wird es beim Thema Drohnen-Führerschein bzw. “EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten”, wie es im Beamtendeutsch heißt. Ab einer Startmasse von 250 Gramm musst du dich einem theoretischen Test unterziehen, der online auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) durchgeführt wird. Bisher betrug die Grenze 2 kg.
Für schwerere, größere Drohnen, die vielleicht noch Personen oder Dinge transportieren, gelten selbstverständlich strengere Regeln. Außerdem wird zwischen den Kategorien “Offen”, “Speziell” und “Zulassungspflichtig” unterschieden. Welche Drohnen in diese Kategorien fallen, kannst du auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes nachlesen.
Des Weiteren besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen.
Du siehst, es ist gar nicht so einfach, im Dschungel der Verordnungen durchzusehen. Dieser Beitrag basiert auf unseren eigenen Recherchen und Erfahrungen. Bitte informiere dich selbst bei den offiziellen Stellen. Wir übernehmen keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit, da Regelungen und Gesetze kontinuierlich angepasst werden.