Mit kaum einer Kamera gelingen so spektakuläre filmgleiche Aufnahmen wie mit einer Drohne. Aus der Vogelperspektive können Landschaften aus einem völlig neuen Blickwinkel dargestellt werden. Zunehmend erfreut sich das Flugobjekt an Beliebtheit und wird von Hobbyfliegern wie Profis für diverse Zwecke genutzt: Von Bildaufnahmen bis hin zum Warentransport kommen die vielfältigen Maschinen zum Einsatz. Doch die zunehmende Nutzung des Luftraums führt auch zu Problemen und rechtlichen Fragen. Eines davon ist ein Flugbuch für Drohnen, um Drohnenflüge zu protokollieren. Wann und wie so ein Flugbuch geführt werden soll, verraten wir dir in diesem Artikel. Darüber hinaus informieren wir dich über die Konsequenzen, wenn du ohne Flugbuch erwischt wirst und wie du an eine Vorlage für dein Drohnen-Logbuch kommst.
Protokoll der Drohnenflüge
Beginnen wir mit einer Entwarnung. Als privater Nutzer musst du kein Flugbuch führen. Verpflichtend ist ein Protokoll bei der gewerblichen Nutzung einer Drohne. Wie dieses zu führen ist und worauf du achten solltest, erfährst du nun.
Wann muss ein Drohnen-Flugbuch geführt werden?
Ein Flugbuch für Drohnen ist eine der Voraussetzung, um eine Aufstiegserlaubnis der UAVs, also Unmanned Aerial Vehicles, bei gewerblicher Nutzung zu erhalten. Jene musst du dir als Unternehmer für jeden Flugeinsatz bei dem Luftfahrtbundesamt deines Bundeslandes sichern, bevor sich deine Drohne zu gewerblichen Zwecken in die Lüfte schwingt. Hierzu ist eine Haftpflichtversicherung sowie ein Flugbuch notwendig.
Tipp: Welche Aufstiegsgenehmigung du benötigst, hängt vom Gewicht deiner Drohne ab: Bei einem Abfluggewicht von maximal 25 Kilogramm muss die Genehmigung einzeln vor jedem Flug beantragt werden. Wenn deine Drohne ein Maximalgewicht von fünf Kilogramm hat, kannst du eine vereinfachte Genehmigung mit zwei Jahren Gültigkeit erlangen.
Wie sollte ein Flugbuch geführt werden?
Mit einem Flugbuch dokumentierst du die Flüge deiner Drohne. In der Vergangenheit war dies noch mittels Stift und Papier nötig. Heute wird eine App fürs Smartphone zur Protokollierung der Daten verwendet. Eingetragen werden beispielsweise:
- Name der Piloten oder Pilotinnen
- verwendete Drohne
- Europäische Registrierungsnummer der Drohne und Ihres Halters
- Lizenzen sowie Genehmigungen
- Datum
- Uhrzeit
- Einsatzort
- Flugroute
- Flugdauer der einzelnen Strecken
- Gesamte Flugzeit
- Zahl der Starts und Landungen der Drohne
- besondere Vorkommnisse
- Betriebsstörungen
- maximales Abflugsgewicht
- CE-Klassifizierung
Tipp: Wichtig dabei ist, dass du das Flugbuch zwei bis drei Jahre lagern, beziehungsweise die Daten speichern, solltest, um sie bei Bedarf der zuständigen Behörde vorzuzeigen.
Was passiert, wenn kein Flugbuch geführt wird?
Ohne Flugbuch bei gewerblichen Flügen erlischt die Aufstiegsgenehmigung für Drohnen, beziehungsweise wird nicht erteilt. Wenn du dennoch gewerbliche Flüge unternimmst, droht ein Bußgeld für den Drohnenpilot von bis zu 1.500 Euro Strafe.
Drohneneinsatz – Wissenswertes
Neben dem Führen eines Flugbuchs haben Drohnenpiloten weitere Dinge zu beachten. So gibt es beispielsweise bestimmte Bereiche, in denen das Fliegen von Drohnen untersagt ist. Hierzu gehören unter anderem:
- private Wohnungsgrundstücke
- Verkehrswege
- Flugplätze und Flughäfen
- Naturschutzgebiete
- Schwimmbädern, Freibädern und Stränden während der Öffnungszeiten
- Flugkontrollzonen
Wenn deine Drohne eine Höhe von 100 bis 120 Metern über dem Boden überschreitet oder außerhalb deiner Sichtweite fliegt, benötigst du eine extra Genehmigung. Grundsätzlich können diverse Sondergenehmigungen beantragt werden, um in den untersagten Gebieten fliegen und filmen zu dürfen. Am Beispiel eines Naturschutzgebietes wird dies deutlich. Eine Ausnahme ist hier möglich, wenn die Drohne in einer Höhe zwischen 100 und 120 Metern fliegt und mit gewerblichem Hintergrund zum Einsatz kommt. Jener Hintergrund, beziehungsweise Schutzgedanke, muss bekannt sein und gewahrt werden. Zudem muss ein Überfliegen des Gebietes für den Betriebszweck tatsächlich notwendig sein.
Tipp: Seit Juli 2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung auch in Deutschland. Besonders LuftVO §21h gibt klare Auskünfte, wo und wie eine Drohne geflogen werden darf.
Drohnen-Flugbuch: Gratis Vorlage für Excel oder als PDF
Falls du dich jetzt fragst, wo du so ein Drohnen-Flugbuch herbekommst, kommt hier die Antwort. Wir haben dir eine praktische Vorlage für dein Logbuch erstellt, in der du deine Flüge bequem eintragen kannst. Lochen, abheften, fertig. Für dich ist das völlig gratis!
– Drohnen-Flugbuch Vorlage zum Download als Excel-Datei (.xlsx)
– Drohnen-Logbuch Vorlage zum Download als PDF-Datei
Weitere Informationen zum Thema findest du unter https://www.bussgeldkatalog.org/flugbuch-drohne/.