Wenn du dich auf eine Flugreise begibst, möchtest du natürlich, dass deine Foto-Ausrüstung heil am Ziel ankommt. Deswegen ist es in den meisten Fällen am besten, deine Technik mit ins Handgepäck zu nehmen. Aber was darf überhaupt ins Handgepäck oder muss dort sogar untergebracht werden? Und was gehört zwingend ins Aufgabegepäck? Wir sagen dir, was du beachten musst.
Kamera und Objektive: Ab ins Handgepäck
Das Wertvollste an der Ausrüstung sind in der Regel Kamera und Objektiv(e). Nicht selten kommen hier Werte im kleinen bis mittleren Tausenderbereich zusammen. Kein Wunder also, das es hier nur eine Empfehlung geben kann: Ab mit deiner DSLR oder Systemkamera ins Handgepäck! Am besten gut geschützt in einer Kamera- bzw. Objektivtasche.
Hast du schon mal gesehen, wie am Flughafen mit deinem Koffer umgegangen wird? Richtig, alles andere als zimperlich. Nun stell dir vor, du transportierst deine 1.500 € teure Sony-Vollformat und noch deine Lieblingslinse darin. Wenn du Glück hast, kommt deine Fotoausrüstung unbeschadet am Reiseziel an. Wenn du Pech hast, ist irgendwas zu Bruch gegangen, der Koffer kaputt oder ganz verschwunden.
Dass Koffer gerne mal “verschollen” gehen, ist keine neue Erkenntnis. Fundstücke, die innerhalb von drei Monaten keinem Besitzer zugeordnet werden können, gehören dann offiziell der Airline. Fluglinien versteigern mehrmals im Jahr diese Koffer – im dümmsten Fall zahlt also irgendjemand 50 € für deinen verschollenen Koffer und kann sich über eine tolle Kamera freuen.
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Drohne im Handgepäck mitführen?
Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn du deine Drohne im Handgepäck mit in den Urlaub nimmst. Wie immer bestätigen allerdings Ausnahmen die Regel.
Weist deine Drohnen zum Beispiel irgendwelche scharfen Ecken oder Kanten auf, dann muss sie in den Koffer. Schließlich könnten sich Leute daran verletzen bzw. könnte sie theoretisch auch als “Waffe” gelten.
Aufgrund möglicher Treibstoffreste müssen Drohnen mit Verbrennungsmotor, die immer mehr in Mode kommen, im Koffer transportiert werden.
Tipp! Die DJI Mini 2* ist die ultraleichte Drohne für dein Handgepäck.
Wohin mit Zubehör wie Speicherkarten?
Im Grunde solltest du immer damit rechnen, dass irgendwas schiefgeht. Deswegen lautet auch hier der Tipp, dass du die wichtigsten Sachen mit in die Kabine nimmst. Das betrifft vor allen Dingen Akkus und Speicherkarten. Ohne diese beiden Dinge nützt dir auch die beste Kamera nichts – du kannst dann keine Fotos machen.
Speicherkarten wiegen nichts und können ganz einfach in einer Speicherkartenbox im Rucksack oder kleinen Kabinentrolley verstaut werden. Genauso verhält es sich mit Ladekabeln und Objektivfiltern. Meist findet sich noch irgendwo ein Plätzchen dafür.
Du brauchst eine neue Speicherkarte? Wir empfehlen dir die SanDisk Extreme Pro*, die wir auch selbst verwenden. Alternativ findest du sie auch bei Foto Koch* und Foto Erhardt*.
Sonderfall Akkus und Batterien
Bei Akkus und Powerbanks* verhält es sich so, dass diese sogar ins Handgepäck MÜSSEN. Kurzschlüsse können Brände auslösen, was natürlich tunlichst vermieden werden sollte. Allerdings kannst du auch nicht deinen ganzen Rucksack mit Ersatzakkus vollstopfen, denn auch die Anzahl sowie die Energiemenge sind limitiert.
Lithium Ionen Akkus mit einer Leistung von weniger als 100 Wh, wie sie beispielsweise in Smartphones oder Digitalkameras verwendet werden, sind in der Regel kein Problem. Spätestens ab 160 Wh wird es aber kritisch – diese dürfen meist nicht mitgenommen werden. Jedoch spielt das für Fotografen weniger eine Rolle, es sei denn, du willst UNBEDINGT deinen E-Bike-Akku mitnehmen. Aus welchem Grund auch immer.
Jede Airline hat eigene Richtlinien, deshalb informiere dich bei der jeweiligen Fluggesellschaft, wie der aktuelle Stand der Dinge ist. Bei der Lufthansa dürfen Litium-Ionen Akkus nur in “Mengen für den persönlichen Gebrauch” im Handgepäck mitgeführt werden, sofern die Nennleistung 100 Wh nicht überschreitet.
Die Billigairline Ryanair erlaubt auch Drohnen mit Akku im Handgepäck und schreibt dazu:
“Von Lithium-Batterien betriebene Geräte werden zur Beförderung in der Kabine akzeptiert, sofern die Batterie 160 Wattstunden nicht überschreitet. Wenn die Batterie 160 Wattstunden überschreitet, wird das Gerät nicht zur Beförderung angenommen.”
Willst du auf Nummer sicher gehen, dann klebe noch die Kontakte deiner Ersatzakkus mit Isolierband ab.
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Darf (m)ein Stativ mit ins Handgepäck-Köfferchen?
Ob dein Stativ mit ins Handgepäck darf, ist ein bisschen wie Roulette zu spielen. Du kannst Glück haben oder auch nicht. “Ausgewachsene” Stative z.B. aus Carbon können vom Sicherheitspersonal am Flughafen rausgefischt werden, wenn sie als potenziell gefährlicher Gegenstand eingestuft werden. Das liegt im Ermessen des betreffenden Mitarbeiters, da ein Stativ per se erstmal kein verbotener Gegenstand ist.
Die Kollegen von ‘22 Places‘ haben bei der Bundespolizei nachgehakt und bekamen als Antwort, dass sich ihr Rollei-Stativ mit 33 cm Länge und 788 Gramm Gewicht schon in einer Grauzone bewegt.
Einbein-Stative dürften laut ‘handgepaeckguide.de‘ generell nicht in der Kabine mitgeführt werden. Erst recht, wenn es unten spitz ist und sich in den Boden stecken lässt.
Um Problemen schon im Vorhinein aus dem Weg zu gehen, verstaue dein Stativ also am besten gleich im Aufgabekoffer. Stative sind meist sehr robust gebaut und dürften auch die harsche Spezialbehandlung durch Gepäckband und Flughafenpersonal unbeschadet überstehen.
Mit kleinen flexiblen Stativen stehen die Chancen besser, dass du sie mit in deinen Handgepäck-Rucksack packen kannst.
Handgepäck-Größe und Gewicht beachten
Natürlich kannst du nicht unbegrenzt Handgepäck und damit Fotoausrüstung mitnehmen. Meistens ist ein Handgepäckstück bis zu einer bestimmten Größe und Gewicht kostenlos.
Üblicherweise beträgt die Größe max. 55 x 40 x 23 cm, nur Billigairlines wie Ryanair unterbieten das gern. Dort beträgt die erlaubte Gepäckgröße nämlich nur 40 x 20 x 25 cm. Bei der Lufthansa zum Handgepäckstück beispielsweise noch eine Laptoptasche o.Ä. mitgenommen werden. Emirates erlaubt ein Handgepäckstück bis 7 kg, aber in der Economy kein weiteres Zusatzgepäck.
Es obliegt natürlich der Airline, inwiefern bei den Regelungen ein Auge zugedrückt wird.
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Danke für die tollen Ideen. War sehr interessant zu lesen.
Dankeschön!