Fotografie und Recht ist ein Thema für sich. Das gilt vor allem seit der Einführung der DSGVO anno 2018. Wenn du dich fragst „Was darf ich alles fotografieren?“ findest du hier Antworten.
Panoramafreiheit: Das Go für öffentliche Bereiche
Starten wir mit den öffentlichen Bereichen. Das sind die, welche du von außen einsehen kannst. Und zwar ohne Hilfsmittel wie einer Leiter. Hier greift die Panoramafreiheit. Laut dieser darfst du zum Beispiel einen Schlosspark oder Zoo von außen ablichten.
Innen jedoch bist du auf „halböffentlichem“ bzw. privatem Grund, womit dieses Recht erlischt. Entsprechend muss der Besitzer dir das Recht zum Fotografieren erst gewähren, da dieser das Hausrecht inne hat.
Kein Aber? Doch. Denn es gibt Ausnahmen von der Panoramafreiheit. Und zwar sogenannte „temporäre Kunstwerke“. Also solche, die nicht von Dauer sind. Zum Beispiel der 1995 von Christo verhüllte Reichstag in Berlin.
Wichtig ist außerdem, dass die Panoramafreiheit ein deutsches Gesetz ist. Sie gilt also nicht unbedingt im Ausland. In Belgien gibt es die Panoramafreiheit zum Beispiel nicht. Du darfst also eigentlich nichts Öffentliches fotografieren.
In Frankreich, genauer gesagt in Paris, solltest du unbedingt im Vorfeld prüfen, was du fotografieren darfst und was nicht. Der Eiffelturm am Tag? Kein Problem. Wenn es jedoch Abend wird und die Lichtshow startet, darfst du deine Bilder (offiziell) nicht mehr kommerziell verwenden.
Warum? In Frankreich gilt das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöfpers. Und während bei Gustave Eiffel, dem Erbauer des Wahrzeichens, diese Frist verstrichen ist, läuft sie noch für Pierre Bideau, der die Lichtshow erst 1985 kreierte.
Da es jedoch so viele Touristen gibt, die sich nicht an diese Regel halten, ist deren Durchsetzung einfach zu zeitaufwendig. Dir werden also sehr wahrscheinlich keine Konsequenzen entstehen.
Darf ich Markenprodukte fotografieren?
Ja. Bildest du zum Beispiel eine Mercedes C-Klasse oder eine Cola-Dose von Pepsi ab, gilt das bei einem Foto lediglich als „Markennennung“. Eine Markenrechtsverletzung begehst du damit noch lange nicht. Nutze solche Bilder aber nicht für Werbezwecke.
Dann begehst du Tatbestand, weil du dich an den guten Ruf dieser Marke anhängst. Allerdings muss die Marke dann wieder die Botschaft des Fotos ausmachen.
Beispiel: Du fotografierst ein Model mit einer Gucci-Tasche. Das ist okay. Ist die Tasche allerdings großformatig abgebildet und vom Model nur noch die Hand zu sehen, schaut die Botschaft komplett anders aus. Und wäre somit nicht okay, zumindest nicht zu Werbezwecken. Ein reines Produktfoto darfst du dagegen machen.
Persönlichkeitsrechte: Darf ich Menschen fotografieren?
Ja. Aber… du darfst eine fremde Person durchaus ohne Einwilligung fotografieren, aber dieses Bild nicht ohne Einwilligung veröffentlichen. Denn jede Person hat das Recht am eigenen Bild, das Persönlichkeitsrecht. Wobei dieses nicht das Problem ist, sondern das neue Datenschutzgesetz namens DSGVO. Da das Gesicht einer Person nun mal dem Datenschutz unterliegt, müsstest du klipp und klar regeln, wie du die Daten des Fotografierten (sein Gesicht) schützt und was mit diesen Daten (dem Bild) passiert.
Die Krux: Das gilt selbst für Gruppen auf einem Volksfest. Rein rechtlich müsstest du jede Person auf (d)einem Bild zum Datenschutz informieren. Ein Ding der Unmöglichkeit. Ausnahme: Wenn die Person auf deinem Bild lediglich Beiwerk ist, sie also nicht im Mittelpunkt steht.
Darf ich ein Foto 1:1 nachfotografieren?
Du siehst ein hammergeiles Bild und willst dieses eins zu eins nachempfinden? Darfst du das? Eine gute Frage, die selbst unter Juristen strittig ist. Denn ein Bild ist eine schöpferische Leistung und unterliegt damit generell dem Urheberrecht. Wobei es weniger um das Foto, sondern um die Komposition des (Kunst)Werkes an sich geht.
Auf der anderen Seite gibt es jedoch keinen Motivschutz. Inspirieren lassen kannst du dich also schon. Den Bildaufbau eins zu eins nachzuahmen, ist aber nicht die beste Idee.
Bist du dir bei einem Motiv unsicher? Dann schalte einen Juristen ein und lass’ dich von Experten beraten. So bist auf der sicheren Seite!
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Der Inhalt dient lediglich der Information.